Gedanken eines Gefangenen zum Maßnahmenvollzug
Die Ungewissheit im Maßnahmevollzug über das Strafende, wird zum Teil als
“unmenschliche Strafe” im Sinne von Artikel 3 der Europäischen
Menschenrechtskonvention interpretiert.
Doch dient die Maßnahme, ein nachvollziehbares Element, gerade in
totalitären Staaten dazu, zurechnungsfähige Rechtstäter, mit dem
Instrument der Gefährlichkeitsprognose auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren.
Den Fortschritt einer Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit ihren
Tieren umgehen. [Mahatma Gandi]
Künstler: MAIER Bernhard
Justizanstalt
Seiner Landstraße 4
3500 Krems an der Donau